Ab 1. Januar 2010 kann sowohl die Vorprüfung als auch die Begründung von Lebenspartnerschaften in allen Stuttgarter Standesämtern durchgeführt werden.
Eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Amts für öffentliche Ordnung, des Standesamts, den Bezirksämtern sowie des Haupt- und Personalamtes hat seit März die Vorbereitungen für diese Änderung getroffen, damit die Aufgabenübertragung vom Amt für öffentliche Ordnung auf das Standesamt nun zum 1. Januar 2010 erfolgen kann.
Im März dieses Jahres hatte sich die Referentenrunde um Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster dafür ausgesprochen, künftig die Zuständigkeit bei der Eintragung einer Lebenspartnerschaft auf die Standesämter der Stadt Stuttgart zu übertragen. Bisher war die Eintragung einer Lebenspartnerschaft ausschließlich in den Bürgerbüros und in den Bezirksrathäusern Bad Cannstatt, Degerloch, Obertürkheim, Untertürkheim, Vaihingen, Weilimdorf und dem Standesamt Stuttgart-Mitte möglich.
Neben der Ämterübertragung wurde bereits unmittelbar nach der Entscheidung der Referentenrunde die Gleichheit im Gebührenrecht umgesetzt. Die Anmeldung zur Eheschließung als auch die Anmeldung zur Lebenspartnerschaft betragen seither in Stuttgart jeweils 40 Euro (beziehungsweise 80 Euro, wenn ausländisches Recht zu beachten ist).
“Die Eintragung der Lebenspartnerschaft auf die Standesämter zu übertragen und gleiche Gebühren und gleiche Zuständigkeit für alle gelten zu lassen, ist im Sinne einer Gleichstellung folgerichtig”, so OB Schuster.
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