Damit Konflikte zwischen Vermietern und Mietern nicht in kostenintensiven Rechtsstreitigkeiten enden, hat das Sozialamt das „Mieter- und Vermieter-Telefon“ eingerichtet. Es ist unter der Telefonnummer 216-9089 montags – donnerstags von 9 bis 15.30 Uhr und freitags von 9 bis 12.30 Uhr zu erreichen. Außerhalb der Sprechzeiten ist ein Anrufbeantworter geschaltet, auf dem eine Nachricht für einen Rückruf hinterlassen werden kann.
Um auf das bestehende Beratungsangebot hinzuweisen, hat das Sozialamt nun gemeinsam mit der Stabsabteilung Kommunikation ein Infoblatt herausgegeben. Dieses liegt in Bezirksämtern, Stadtbüchereien, Zweigstellen des JobCenters und weiteren öffentlichen Einrichtungen sowie beim Mieterverein und Haus- und Grundbesitzerverein aus.
Das Angebot richtet sich an Mieter, die eine Kündigung oder Räumungsklage erhalten haben, und an Privatvermieter und Wohnungsunternehmen, die eine Beendigung des Mietverhältnisses in Erwägung ziehen. Erste positive Erfahrungen haben gezeigt, dass durch Vermittlung der Experten des Sozialamts das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter auf eine neue Grundlage gestellt werden kann.
Ziel des Mieter- und Vermieter-Telefons ist es, passgenaue Hilfe und Unterstützung zu vermitteln, die beiden Parteien eine Fortsetzung des Mietverhältnisses ermöglicht. Durch diese präventive Hilfe soll eine Obdachlosigkeit beziehungsweise der zwangsweise Umzug der Mieter in eine Fürsorgeunterkunft vermieden werden. Im Rahmen des Angebots kann vor allem eine intensive Betreuung und Begleitung der Mieter angeboten werden, die einen weiteren Verbleib in der Wohnung möglich macht.
Das Telefon ist mit Mitarbeitern des Sozialamtes besetzt, die über die notwendigen finanziell-rechtlichen und psychosozialen Kenntnisse verfügen und eine qualifizierte Erstberatung leisten.
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