Am heutigen Mittwoch entscheidet das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über das Rauchverbot in Gaststätten.
Die Rauchverbot hat auch in Stuttgarter Kneipen, Bars und Diskotheken zu deutlichen Umsatzrückgängen geführt. Nur der klassischen Gastronomie erging es etwas besser. Der Branchenbericht des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) hatte Umsatzeinbußen bei fast zwei Drittel der Betriebe aufgezeigt, die hauptsächlich Getränke verkaufen.
Das Rauchverbot führt zu Umsatzrückgängen allerdings viel der Rückgang des Bierkonsums im 1. Halbjahr 2008 mit 1,7% gegenüber 2007 doch eher moderat aus.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben im ersten Halbjahr 2008 deutsche Brauereien und Bierlager 51,7 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt. Das waren 0,9 Millionen Hektoliter oder 1,7% weniger als im ersten Halbjahr 2007. Wesentliche Faktoren für die Entwicklung des Bierabsatzes sind neben den Witterungseinflüssen auch aktuell die Bierpreiserhöhungen und das Rauchverbot in Gaststätten und Restaurants. In den Zahlen sind alkoholfreie Biere und Malztrunk sowie das aus Ländern außerhalb der Europäischen Union eingeführte Bier nicht enthalten.
Der Absatz von Biermischungen – Bier gemischt mit Limonade, Cola, Fruchtsäften und anderen alkoholfreien Zusätzen – blieb mit 2,3 Millionen Hektoliter unverändert gegenüber dem ersten Halbjahr 2007.
85,1% des gesamten Bierabsatzes im ersten Halbjahr 2008 waren für den Inlandsverbrauch bestimmt und wurden versteuert. Die Menge ging um 1,3% auf 44,0 Millionen Hektoliter zurück. Steuerfrei (Exporte und Haustrunk) wurden 7,7 Millionen Hektoliter Bier abgesetzt (– 3,7%). Davon gingen 6,0 Millionen Hektoliter (– 2,5%) in EU-Länder, 1,6 Millionen Hektoliter (– 7,9%) in Drittländer und 91 264 Hektoliter (– 2,1%) unentgeltlich als Haustrunk an die Beschäftigten der Brauereien.
Für die Brauereien und die Getränkeindustrie erscheinen die Umsatzeinbussen also weniger dramatisch, als für Gasttätten- und Kneipenbesitzer.
Der Ausgang ds Verfahrens heute ist aber ungewiss. Wobei es aus medizinischer Sicht eigentlich eindeutige Signale gibt.
In Ländern in denen ein Rauchverbot bereits wirksam ist, so zum Beispiel Schottland oder Italien, liess sich eindeutig ein Rückgang des Herzinfarkt Risikos nachweisen. Gleich mehrere wissenschaftliche Studien haben in den vergangenen Jahren die gesundheitsfördernde Wirkung von Rauchverboten bestätigt. Besonders bei der Zahl der Herzinfarkte zeigten sich dabei schnell messbare Erfolge.
Es konnte auch nachgewiesen werden, dass Nichtraucher deutlich stärker von einem Rauchverbot profitierten. Im extremsten Fall – eine Untersuchung im US-Bundesstaat Indiana aus dem Jahr 2007 – sank die Zahl der Infarkte bei Nichtrauchern um fast 60 Prozent, während sie bei Rauchern nahezu unverändert blieb.
Etwa 70 der im Tabakqualm enthaltenen Substanzen gelten als Krebs erregend oder stehen zumindest im Verdacht darauf. Als ein Hauptauslöser für Herzinfarkte gilt das Kohlenmonoxid, das Raucher ebenso wie Nichtraucher über den Tabakrauch aufnehmen.
Aus medizinischer Sicht spricht sicher nichts gegen ein umfassendes Rauchverbot. Man darf auch deshalb auf das Urteil gespannt sein.
[ Informationen beim Statistischen Bundesamt zum Thema ]
[ Bundesministerium für Gesundheit ]
[ Tabakblog ]
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